Amtliche Meldung

B e k a n n t m a c h u n g

der Haushaltssatzung des Schulverbandes „Sinngrund-Mittelschule Burgsinn“ für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Schulverband Sinngrund-Mittelschule Burgsinn die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird.

I.
H a u s h a l t s s a t z u n g

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 490.000,– €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 26.000,– €
ab.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
(1) Verwaltungsumlage (ohne Schulvertrag)
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr auf 214.372,– € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 84 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.552,05 € festgesetzt.

(2) Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr
auf 0 € festgesetzt.
2. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000,– € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

II.
Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 01.10.2021 Az. 21-941).

III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).

Burgsinn, den 15. Oktober 2021
Schulverband Sinngrund-Mittelschule Burgsinn
Herold, Vorsitzender

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