Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan Baugebiet „Tigel III“
- Billigung des Vorentwurfes mit Begründung vom 30.10.2022
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Marktgemeinde Obersinn hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Baugebiet „Tigel III“ gefasst.
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes:
Grund der Aufstellung ist es, im Gemeindegebiet wieder Bauplätze anbieten zu können. Die vereinzelt in der Ortslage noch vorhandenen freien Grundstücke befinden sich fast ausschließlich im Privatbesitz und stehen trotz intensiver Bemühungen der Gemeinde für den freien Markt nicht zur Verfügung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans will der Markt Obersinn seine Funktion als Wohnstandort stärken.
Lage und Charakteristika des Gebietes und angrenzende Nutzungen:
Der Bebauungsplan „Tigel III“ umfasst eine Fläche von ca. 1,37 ha und wird nach § 5a BauNVO 1990 als dörfliches Wohngebiet (MDW) festgesetzt.
Der Geltungsbereich setzt sich aus folgenden Flurstücken der Gemarkung Obersinn zusammen:
Flurstücke 3309, 3312, 3313, 3314, 3315, 3316 und 3317 sowie Teilflächen der Flurstücke 3300 und 3318.
Das Gelände stellt derzeit überwiegend eine Grünfläche dar.
Lageplan ohne Maßstab
Der Rat der Marktgemeinde Obersinn hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Tigel III“ gebilligt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung 30.10.2022 liegt in der Zeit vom
20.02.2023 bis 24.03.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, Burgweg 1, Zimmer 5, während der allgemeinen Dienststunden
Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.sinngrundallianz.de/seite/os/main-spessart/3616/-/Aufstellung_des_Bebauungsplans_Tigel_III.html veröffentlicht.
Während der oben genannten Frist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Obersinn den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Obersinn, 10.02.2023
Lioba Zieres,
1. Bürgermeisterin