Amtliche Meldung

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Obersinn folgende
Satzung
zur 4. Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Marktes Obersinn (BGS-EWS) vom 17. Januar 2003

§ 1
§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 5,51 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Obersinn, den 08. Dezember 2021
Markt Obersinn

Zieres, 1. Bürgermeisterin

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