Amtliche Meldung

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Obersinn folgende
Satzung
zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
des Marktes Obersinn (BGS-WAS) vom 12. September 2014

§ 1
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 3,26 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Obersinn, den 08. Dezember 2021
Markt Obersinn

Zieres, 1. Bürgermeisterin

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.