Anpassung der Realsteuerhebesätze
Die Gemeinde Aura i. S. informiert hiermit, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. November 2021 beschlossen hat, die Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 ab dem 01. Januar 2022 wie folgt anzupassen:
Grundsteuer A 400 %
Grundsteuer B 400 %
Gewerbesteuer *
*) Über den Hebesatz der Gewerbesteuer wird in der Sitzung am 21.12.2021 entschieden. Das Ergebnis wird über Aushang, Homepage und Apps bekannt gemacht, da erst im Jahr 2022 wieder eine Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheint.
Wolfgang Blum
1. Bürgermeister