Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Daher werden in allen bayerischen Gemeinden Vorschlagslisten erstellt, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten unabhängigen Wahlausschuss die Schöffen gewählt werden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des mitunter anstrengenden Sitzungsdiensts – körperliche Eignung. Es kann auch nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Für das Amt des Schöffen kann man sich bewerben. Bitte nutzen Sie hierzu unbedingt das einheitliche Bewerbungsformular, abrufbar über die u.a. Internetseite.
Das Bewerbungsformular ist bis zum 31.03.2023 vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, z.H. Herrn Lutz, Burgweg 1, 97775 Burgsinn, zu senden. Gerne können Sie hier auch persönlich vorsprechen.
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular erhalten Sie im Internet unter der Adresse:
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
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