Beeinträchtigungen durch Bewuchs
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
B e k a n n t m a c h u n g
Jeder Bürger nimmt als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer in verschiedenster Weise am Verkehr teil. Sicher sind daher einem Jeden auch schon diverse Verkehrsbehinderungen aufgefallen:
Gehwege / Wasserrinnen
Im Gehwegsbereich ist ein sog. „Lichtraumprofil“ von 2,50 m zu gewährleisten, d. h. überstehender Bewuchs, herunterhängende Äste/Zweige etc. sind gemessen vom Boden bis zur vorgenannten Höhe zu entfernen. Selbstverständlich ist auch die gesamte Gehwegsbreite freizuhalten, sodass über die Grundstücksgrenze hinauswachsende Sträucher, Hecken, etc. unbedingt an der Grundstücksgrenze zu kürzen sind.
Zugewachsene Wasserrinnen/Abläufe entlang der Straßen verhindern deren ordnungsgemäße Entwässerung. Das Regenwasser sucht sich „eigene Wege“ und verursacht Schäden an Banketten bzw. angrenzenden Grundstücken.
Die Wasserrinnen entlang des Gehwegbordes sind daher von jeglichem Bewuchs zu befreien; was im Übrigen im Rahmen der „Kehrpflicht“ entsprechend den gemeindlichen Satzungen erfolgen müsste.
Straßen/Kreuzungsbereiche
Dass auch im Bereich öffentlicher Straßen eine „Mindestdurchfahrtshöhe“ zu gewährleisten ist versteht sich eigentlich von selbst. Bis zu 4,50 m Höhe muss im Straßenraum ein ungehindertes Passieren möglich sein. Erfolgt beispielsweise durch einen tieferhängenden Ast eine Beschädigung an der Plane eines LKW, ist der Grundbesitzer unter Umständen dafür haftbar.
Aber nicht nur in Bezug auf die Höhe, sondern auch am Boden sind gewisse Standards einzuhalten. Im Bereich von Kreuzungen gilt es sog. „Sichtdreiecke“ freizuhalten. Diese ermöglichen ein gefahrloses Einfahren in Kreuzungen oder Einmündungen. Hecken, Pflanzen, sonstige Hindernisse, die ein Überblicken des Einmündungsbereichs verhindern stellen eine erhebliche Verkehrsgefährdung dar und sind daher nicht zulässig.
Hausnummern/Straßenschilder
Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Hausnummern und Straßenschilder stets gut sichtbar sind. Sie erleichtern den Rettungsdiensten im Notfall das Auffinden Ihres Anwesens.
Nachbarschaftliches Miteinander
Denken Sie bereits beim Pflanzen entlang Ihrer Grenze (bzw. in deren Nähe), dass „ihr Gewächs“ größer werden wird. Nicht immer decken sich die Geschmäcker in Bezug auf den Grüngürtel an gemeinsamen Grundstücksgrenzen. Idealerweise bepflanzen Sie die Grundstücksgrenze im gegenseitigen Einvernehmen.
Mit dieser Veröffentlichung geht der Appell einher, etwaige Unregelmäßigkeiten im vorstehend beschriebenen Sinne am eigenen Grundstück zu beseitigen, denn häufig fallen Missstände ganz besonderes „nur bei den Anderen“ auf. Scheuen Sie sich aber auch nicht, Unregelmäßigkeiten anzusprechen und sollten Sie Argumentationshilfen benötigen, können Sie gerne eine Kopie dieser Veröffentlichung verwenden.
Helfen Sie mit, Schäden an Leib und Leben und an den gemeindlichen Straßen zu vermeiden. Ihr(e) Bürgermeister(in) und Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger danken es Ihnen!
Nickel, 1. Bürgermeister der Stadt Rieneck
Herold, 1. Bürgermeister des Marktes Burgsinn
Zieres, 1. Bürgermeisterin des Marktes Obersinn
Blum, 1. Bürgermeister der Gemeinde Aura i.S.
Baur, 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Fellen
Paul, 1. Bürgermeister der Gemeinde Mittelsinn