Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn (Landkreis Main-Spessart) für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und Art. 10 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:
I.
H a u s h a l t s s a t z u n g
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen →
und Ausgaben mit → 1.574.000,– € →
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen →→
und Ausgaben mit → 40.000,– €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) → Verwaltungsumlage
→ Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlage-Soll) wird auf 1.220.000,– € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:
→→ Markt Burgsinn → 2.372 Einw. → = → 492.736,25 €
→→ Markt Obersinn → 928 Einw. → = → 192.773,71 €
→→ Gemeinde Aura i. S. → 952 Einw. → = → 197.759,24 €
→→ Gemeinde Fellen → 828 Einw. → = → 172.000,68 €
→→ Gemeinde Mittelsinn → 793 Einw. → = → 164.730,12 €
→→ 5.873 Einw. → = → 1.220.000,00 €
(2) → Investitionsumlage
→ Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlage-Soll) wird auf 25.000,– € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:
→→ Markt Burgsinn → 2.360 Einw. → = → 9.967,90 €
→→ Markt Obersinn → 942 Einw. → = → 3.978,71 €
→→ Gemeinde Aura i. S. → 953 Einw. → = → 4.025,17 €
→→ Gemeinde Fellen → 843 Einw. → = → 3.560,57 €
→→ Gemeinde Mittelsinn → 821 Einw. → = → 3.467,65 €
→→ 5.919 Einw. → = → 25.000,00 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,– € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
II.
Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 26.01.2023 Az. 21-941).
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).
Burgsinn, den 06. Februar 2023
Verwaltungsgemeinschaft
Herold
Gemeinschaftsvorsitzender
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.