Amtliche Meldung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn (Landkreis Main-Spessart) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und Art. 10 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:

I.
H a u s h a l t s s a t z u n g

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen →

und Ausgaben mit →                                                              1.574.000,– € →

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen →→

und Ausgaben mit →                                                                   40.000,– €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) →   Verwaltungsumlage

→       Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlage-Soll) wird auf 1.220.000,– € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:

→→                Markt Burgsinn →            2.372 Einw. →        = →           492.736,25 €

→→                Markt Obersinn →               928 Einw. →        = →           192.773,71 €

→→                Gemeinde Aura i. S. →        952 Einw. →        = →           197.759,24 €

→→                Gemeinde Fellen →             828 Einw. →        = →           172.000,68 €

→→                Gemeinde Mittelsinn →       793 Einw. →        = →           164.730,12 €
→→                                           5.873 Einw. →        = →        1.220.000,00 €

 

(2) →   Investitionsumlage

→       Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlage-Soll) wird auf 25.000,– € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:

→→                Markt Burgsinn →            2.360 Einw. →        = →               9.967,90 €

→→                Markt Obersinn →               942 Einw. →        = →               3.978,71 €

→→                Gemeinde Aura i. S. →        953 Einw. →        = →               4.025,17 €

→→                Gemeinde Fellen →             843 Einw. →        = →               3.560,57 €

→→                Gemeinde Mittelsinn →       821 Einw. →        = →               3.467,65 €
→→                                           5.919 Einw. →        = →             25.000,00 €

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,– € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

II.

Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 26.01.2023 Az. 21-941).

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).

Burgsinn, den 06. Februar 2023

Verwaltungsgemeinschaft

 Herold

Gemeinschaftsvorsitzender

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