Bekanntmachung – der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Fellen – Aura i. S.
Bekanntmachung
der H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Fellen – Aura i. S. (Landkreis Main-Spessart) für das Haushaltsjahr 2 0 2 2
Aufgrund der §§ 7 und 20 der Verbandssatzung und Art. 40 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird:
I.
H a u s h a l t s s a t z u n g
1.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 158.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.000,00 €
ab.
2.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
3.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
4.
(1) Betriebskostenumlage
- Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 157.000,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
- Die Betriebskostenumlage wird gemäß § 23 der Satzung des Zweckverbandes auf die Verbandsmitglieder verteilt. Sie wird daher mit
97.389,04 € von der Gemeinde Aura i. S. und mit
59.610,96 € von der Gemeinde Fellen getragen.
(2) Investitionsumlage
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
- Die Investitionsumlage wird gemäß § 23 der Satzung des Zweckverbandes auf die Verbandsmitglieder verteilt. Sie wird daher mit
0,00 € von der Gemeinde Aura i. S. und mit
0,00 € von der Gemeinde Fellen getragen.
5.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 26.000,00 € festgesetzt.
6.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
II.
Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 24.01.2022 Az. 21-941).
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).
Burgsinn, den 24. Januar 2022
Zweckverband Abwasserbeseitigung
Fellen – Aura i. S.
Baur
Verb.-Vorsitzende
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