Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht der Aufstellung des Bebauungsplanes “Tigel III“ im Markt Obersinn
Der Marktgemeinderat Obersinn hat am 07.12.2021 gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Tigel III“ beschlossen.
Gegenstand des Bebauungsplanes sind die Grundstücke mit den Flurnummern 3309, 3312, 3313, 3314, 3315, 3316 und 3317 der Gemarkung Obersinn.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus beiliegendem Lageplanausschnitt zu entnehmen. Die Gesamtfläche beträgt ca. 11.500 qm.
Als Nutzungsart wird ein dörfliches Wohngebiet gemäß § 5a BauNVO vorgesehen. Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es, Bauflächen für eine organische Entwicklung der Ortslage zur Verfügung stellen zu können. Hierbei soll Bauland insbesondere für Familien, ortsansässige Nebenerwerbslandwirte und nicht störende Gewerbebetriebe geschaffen werden.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde die Firma Arz Ingenieure GmbH & Co. KG, Würzburg, beauftragt.
Die Aufstellung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Markt Obersinn, 16.12.2021
Zieres, 1. Bürgermeisterin
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.