Bekanntmachung über die Auslegung der Schöffenvorschlagslis
Die vom Gemeinderat Fellen in der Sitzung am 18.04.2023 aufgestellte Vorschlagsliste für die Personen, die zum Amt einer/eines Schöffin/Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 berufen werden können, liegt in der Zeit
vom 08. bis 17.05.2023,
gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), in der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn, Zimmer-Nr. 07, zu den üblichen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsichtnahme auf (Abschnitt III Nr. 11 der Schöffenbekanntmachung).
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG (Nr. 3) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG (Nrn. 4, 5.1 bis 5.6) nicht aufgenommen werden sollten.
Burgsinn, den 28.04.2023
Baur,
1. Bürgermeisterin
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