Amtliche Meldung

Berichterstattung über die Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021

TOP 01: Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021
Folgender Beschluss wurde gefasst.
Die Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 werden gemäß Art. 54 Abs. 2GO genehmigt.
(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 02: Jahresabschluss 2019 für das Wasserwerk der Gemeinde Fellen
Folgende Beschlüsse wurde gefasst.
a. Der Jahresabschluss 2019 wird festgestellt.
b. Der Jahresverlust 2019 in Höhe von 23.754,92 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.
c. Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen (angelehnt an die Zeitreihe SUD 162 der Dt. Bundesbank)
d. Zukünftig werden vom Wasserwerk, bei Erreichen des Mindestgewinns (1,5 % vom Sachanlagevermögen), die Höchstsätze Konzessionsabgabe entsprechend der Konzessionsabgabenanordnung (KAE) vom 04.03.1941 an die Gemeinde Fellen abgeführt.
e. Gewinne aus dem Bereich Wasserversorgung werden bis auf weiteres stets der Rücklage zugeführt.
(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 03: Antrag der Kirchenverwaltung Fellen auf Bezuschussung diverser Maßnamen rund um den Kindergarten und die Kirche
Folgender Beschluss wurde gefasst.
Die Gemeinde Fellen gewährt für die von der Kirchenverwaltung geplanten Maßnahmen an Kindergarten, der zentralen Hackschnitzelheizung sowie an den Kirchentüren (Gesamtumfang rd. 45.700 €) einen Zuschuss in Höhe von maximal 15.350 €. Die Auszahlung erfolgt anhand der nachgewiesenen Rechnungsbeträge.
(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 04: Antrag der Kirchenverwaltung Wohnrod auf Bezuschussung der Reparatur der Kirchenorgel
Folgende Beschlüsse wurden gefasst.
Die Gemeinde Fellen gewährt für die Instandsetzung der Kirchenorgel in Wohnrod einen Zuschuss in Höhe von 7.500 EUR der durch Rechnung nachgewiesenen Reparatursumme.
(Abstimmungsergebnis 4:5)
Die Gemeinde Fellen gewährt für die Instandsetzung der Kirchenorgel in Wohnrod einen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR der durch Rechnung nachgewiesenen Reparatursumme.
(Abstimmungsergebnis 5:4)

TOP 05: Sachstand Staatstraße
Nachgenehmigung Rechnung Fa. Grümbel über Verlegung von Leerrohren für Glasfaser

Folgender Beschluss wurde gefasst.

Die Auftragsvergabe an die Fa. Grümbel sowie die Schlussrechnung über 4.669,63 € zur Verlegung eines Leerrohres zum Breitbandausbau im Bereich der Staatsstraße wird genehmigt.
(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 06: Sachstand Innenrenovierung Schule
Folgende Beschlüsse wurden gefasst.
Die Beauftragung der Fa. Stöth, Fuchsstadt, für die Ausführung von Malerarbeiten im mittleren Klassenzimmer des Schulhauses Fellen auf der Grundlage des Angebots vom 22.02.2021 zum Bruttopreis von 5.940,48 € wird genehmigt.
(Abstimmungsergebnis 9:0)
Die Fa. M. Feser, Gemünden a.M., erhält den Auftrag für die Ausführung von Bodenbelagsarbeiten im Keller des Schulhauses Fellen auf der Grundlage des Angebots vom 12.03.20212 zum Bruttopreis von 2.418,68 €.
(Abstimmungsergebnis 9:0)
TOP 07: Beschaffung von Mülleimern im Außenbereich
Folgender Beschluss wurde gefasst.

Die Gemeinde Fellen beschafft aufgrund des vorliegenden Angebotes der „Fa. Alizon“
20 Mülleimer für (3.600 EUR + Pfosten 1.640 EUR) 5.240 EUR netto.
(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 08: Abhalten von Gemeinderatssitzungen;
Ermöglichung einer Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung

Folgender Beschluss wurde gefasst.

Die Gemeinde Fellen ermöglicht es den Mitgliedern des Gemeinderates Fellen nach Vorliegen der technischen Voraussetzungen an den Sitzungen auch per Ton-Bild-Übertragung teilzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die erforderlichen technischen Rahmenbedingungen zu ermitteln und zur Beschlussfassung vorzubereiten.
(Abstimmungsergebnis 6:3)

TOP 09: Informationen der 1. Bürgermeisterin
Es wurde kein Beschluss gefasst.

TOP 10: Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung
Es wurde kein Beschluss gefasst.

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am

11.05.2021
08.06.2021
06.07.2021 statt.

Anträge die in der Sitzung behandelt werden sollten, sind wegen der bestehenden Ladungsfrist 14 Tage vorher bei der Gemeinde einzureichen.

Baur, 1. Bürgermeisterin

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