Amtliche Meldung

Brandschutz und Brandverhütung

Verbot von offenem Feuer

Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und der Abwehr von Gefahren sind offene Feuer wegen der hohen Brandgefahr von Wald und Grasland auch weiterhin in allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn bis auf Weiteres untersagt.
Das Grillen innerorts mittels Holzkohle ist erlaubt, soweit der Grill auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund steht und geeignete Löschmittel vorgehalten werden. Bei Wind muss wegen Funkenflugs auf das Grillen mit dem Holzkohlegrill verzichtet werden.
Zuwiderhandlungen gegen die genannten Verpflichtungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet (vgl. § 27 Verordnung über die Verhütung von Bränden). Wer fremdes Eigentum (Vegetation, Wald) in Brand setzt oder in Brandgefahr bringt, begeht darüber hinaus eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann (vgl. §§ 306 ff. Strafgesetzbuch).

Herold, 1. Bürgermeister des Marktes Burgsinn
Zieres, 1. Bürgermeisterin des Marktes Obersinn
Blum, 1. Bürgermeister der Gemeinde Aura i.Sinngrund
Baur, 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Fellen
Paul, 1. Bürgermeister der Gemeinde Mittelsinn

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