Amtliche Meldung

Dienstbetrieb der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf Grund der anhaltend angespannten pandemischen Lage bieten wir weiterhin keine „allgemeinen Sprechzeiten“ an. Wir ermöglichen nur für Anliegen, die zwingend eine Vorsprache im Rathaus bedingen, einen eingeschränkten Besucherverkehr. Allerdings kann dies zur Vermeidung von Ansammlungen in den relativ beengten Gängen des Verwaltungsgebäudes ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. Ohne Termin wird der Zugang verwehrt!
Darüber hinaus muss beim Betreten des Verwaltungsgebäudes zwingend der vollständige Impfnachweis, die „Genesenbestätigung“ (nicht älter als 3 Monate), oder aber ein Testnachweis (PCR oder durch medizinisches Fachpersonal abgenommener Test, nicht länger als 48 Std. zurückliegend) vorgelegt werden. Ein durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Setzen Sie sich daher mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. der Vermittlung (VGem Burgsinn 09356/9910-0) telefonisch in Verbindung. Hierbei wird die Notwendigkeit der Vorsprache erörtert und gegebenenfalls ein Termin vereinbart.
Erfolgt eine entsprechende Terminvergabe ist beim Betreten des Dienstgebäudes eine FFP-2-Maske zu tragen und einer der vorstehend genannten Nachweise vorzulegen. Achten Sie auch auf die allseits bekannten Hygienemaßnahmen.
Dass kranke oder mit Krankheitssymptomen behaftete Personen keinen Einlass finden können, versteht sich von selbst.
Wir danken für Ihr Verständnis.

Herold, Gemeinschaftsvorsitzender

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