Amtliche Meldung

Pandemieplan 2.4 Freibad Burgsinn

Pandemieplan 2.4
Freibad Burgsinn

Stand: 10.06.2021

Vorbemerkungen

Derzeit dürfen Freibäder ausschließlich nach Schaffung pandemiebedingter Voraussetzungen betrieben werden. Eine Ansteckungsgefahr durch gechlortes Wasser ist nahezu ausgeschlossen. Bewegung an der frischen Luft und Sonne begünstigen eine Stärkung des Immunsystems. Gleichwohl sind zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Erhöhung des Hygienestandards erforderlich.

Regulierung der Besucheranzahl

Für die Schwimm- und Badebecken soll die Maximalbelastung auf 75% der Nennbelastung des jeweiligen Beckens oder des jeweiligen Beckenbereichs nach DIN 19643 festgelegt werden.

• Nichtschwimmer/Erlebnisbecken 27,00 x 20,00 m etwa 1P 6m² 90 Personen
• Schwimmbecken/Springerbecken 50,00 x 16,00 m etwa 1P10m² 102 Personen
15,00 x 15,00 m
• Planschbecken R = 6 m ca. 113 m² etwa 17 Kinder

Unter Pandemiebedingungen ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste deshalb zu beschränken. Dazu ist es erforderlich das Betreten und Verlassen des Freibadgeländes zahlenmäßig zu erfassen. Unter Berücksichtigung einer Abstandsregelung von 1,50 m dürfen sich maximal zwei Personen bzw. alle Personen eines Hausstandes gemeinsam aufhalten. Die maximale Besucheranzahl wird durch die Division der Gesamtfläche durch 20 festgelegt.

Bei einer Gesamtfläche des Freibads von 14.698 m² ergibt sich eine maximale Besucherzahl von

730 Badegästen (abgerundet), die sich gleichzeitig auf dem Freibadgelände aufhalten dürfen.

Der Einlass von Kindern unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungs- berechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.

Eingang-/Kassenbereich:

Im Eingangsbereich werden Abstandsmarkierungen auf dem Boden für Warteschlangen und etwaige Wartezonen durch entsprechende Markierungen ausgewiesen. Nur eine Person darf den Ticketautomaten bzw. das Drehkreuz benutzen. Die Abstandsregeln sind zu beachten.

Die rechtlich vorgeschriebene Erfassung von Badegästen erfolgt je nach Zugangsberechtigung:

Inhaber von Saisonkarten werden unmittelbar am Drehkreuz automatisch mit Namen und Uhrzeit ein- und am Ausgang am Lesegerät ausgeloggt.

Einzeleintritte und Inhaber von 10er-Karten müssen am Drehkreuz ein Formular zur Erfassung der personenbezogenen Daten ausfüllen. Das Formular ist in ein verschlossene Gefäß einzuwerfen.

Ein Hinweisschild im Eingangsbereich weist den Badegast auf die folgenden Verhaltensregeln hin:

• Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer anderen Person hatten, die nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert war/ist bzw. unspezifische Allgemeinsymptome und/oder respiratorische Symptome jeder Schwere aufwies/aufweist, sind vom Badebetrieb ausgeschlossen.
• Im gesamten Freibadgelände ist ein Mund-Nasen-Schutz FFP2 Maske zu tragen. Ausnahmen bestehen in den Schwimm- bzw. Badebecken sowie am Liege- und Sitzplatz.
• Ab einer Inzidenz über 50 ist ein Test oder ein Impf- bzw. Genesen-Nachweis notwendig, ab einer Inzidenz von 100 wird das Freibad geschlossen.
• Die Hände sind im Eingangsbereich zu desinfizieren.
• Die Duschen und der WC-Bereich dürfen nur von einem Badegast betreten werden.
• Vor den Duschen und den WCs muss mit erhöhten Wartezeiten gerechnet werden.
• Husten und Niesen möglichst immer in die Armbeuge.
• Hände häufig und gründlich mit Seife waschen.
• Vor dem Baden duschen.

Umkleidebereich:

Die Sammelumkleiden sind geschlossen. Familienumkleiden sind ausschließlich für Familien geöffnet. Schulen und Vereine müssen die Einzelumkleiden benutzen.
Die Nutzer werden auf höhere Wartezeiten hingewiesen.

Sanitärbereich:

Die Toiletten/Urinale dürfen nur von einem Badegast benutzt werden.

Damen und Herren Warmduschen dürfen wieder benutzt werden, maximal 2 Personen.

Eine regelmäßige Desinfektion durch das Badpersonal wird durchgeführt .
Im Eingangsbereich der Toilettenräume wird ein Hinweisschild „FREI/BESETZT“ vom Badegast bei Betreten bzw. Verlassen auf den entsprechenden Zustand gedreht.

Ein Hinweisschild mit Verhaltensregeln ist in der Wartezone angebracht.
Die Nutzer werden auf höhere Wartezeiten hingewiesen.

Intensivierte Reinigung:

Die Reinigung in öffentlichen Bädern erfolgt bereits im Normalbetrieb hohen Standards. Unter Pandemiebedingungen ist der Reinigungsprozess zu intensivieren.

Alle Kontaktflächen, Bänke und Tische sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen. In Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräumen werden Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Die Räume sind in kurzen Intervallen zu reinigen. Mindestabstandsregelungen gelten entsprechend.

Es erfolgt eine der Besucherfrequenz angemessene, regelmäßige Reinigung der sanitären Anlagen. Arbeitsflächen sind mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger oder mit einem geeigneten viruziden Desinfektionsmittel zu reinigen. Alle Gast- und Gemeinschaftsräume sind ausreichend zu belüften. Abfälle müssen in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt werden. Im Anschluss an den öffentlichen Betrieb erfolgt eine gründliche vollständige Reinigung des gesamten Bades einschließlich der Desinfektion von berührungsintensiven Bereichen (z.B. Tür und Handgriffe usw.)

Wertschränke:

Die Wertschränke stehen nicht zur Verfügung.

Gastronomiebetrieb:

Der Kiosk wird unter Berücksichtigung der örtlichen behördlichen Festlegungen geöffnet.
Der Betrieb ist unter Wahrung der Abstandsregelungen in Warteschlangen möglich.
Es wird ein Einbahnweg erstellt mit Abstandsmarkierungen.

Liegefläche:

Für die Liegeflächen gelten die örtlich vorgeschriebenen Abstandsregeln.

Becken und Beckenbereich:

Die Nennbelastung der Becken darf nicht überschritten werden. Griffflächen von Beckenleitern, Treppen, Wasserrutschen und Sitzflächen sollten in kurzen Intervallen einer Wischdesinfektion unterzogen werden.

Auf den Beckenumgängen und im Beckenbereich (Beckenrand) sind enge Begegnungen zu vermeiden.
Rudelschwimmen ist untersagt.
Die Abstandsregeln gelten entsprechend.

Sprunganlage und Wasserrutsche:

Die Sprunganlage und die Wasserrutsche können nach Beurteilung der Besucherfrequenz im Bad durch das Personal freigegeben werden. Der 5-Meter und 3-Meter Sprungturm bleiben vorläufig geschlossen.

Sitz und Liegemöbel:

Auf einer Bank dürfen nur 2 Personen oder eine Familie Platz nehmen und werden so aufgestellt, dass 1,50 m Abstand einzuhalten sind.

Auf Sitzgarnituren dürfen maximal 4 Personen oder eine Familie Platz nehmen.
Die Sonnenliegen werden nach jedem Gebrauch desinfiziert.

Ausgabe von Leihmaterialien:

Den Badegästen werden keine Leihgegenstände zur Verfügung gestellt.

Ausnahmen bestehen für Schwimmhilfen für Kleinkinder nach gründlicher Desinfektion.

Festmontierte Sportgeräte:

Wasserballtore und Beachvolleyballnetze werden montiert und dürfen mit je 10 Personen bespielt werden.

Kursbetrieb:

Ein Kursbetrieb (Schwimm- und Sportkurse) ist gestattet bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50. Schwimmkurs bis max.10 Kindern unter 14 Jahren.

Veranstaltungen:

Sonderveranstaltungen jeglicher Art müssen gesondert beantragt werden unter Beachtung der Hygieneregeln der Gastronomiebetriebe.

Verstöße von Badegästen gegen die Hygieneregeln:

Verstößt ein Badegast trotz vorhergehender Verwarnung nachhaltig gegen diese Regelungen, ist er des Bades zu verweisen. Die Entscheidung obliegt dem Aufsichtspersonal. In schwerwiegenden Fällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Es kann ein Hausverbot bis zum Ende der Freibadsaison erfolgen.

Verhalten des Personals:

In allen durch den Kunden zugänglichen Bereichen ist ein Mund-Nasen-Schutz FFP2- Maske zu tragen.

In den Außenbereichen kann bei Wahrung einer sozialen Distanz von 2,00 Meter auf das Anlegen des Mund- und Nasenschutzes verzichtet werden.Wird diese Distanz unterschritten, ist umgehend die Schutzmaske anzulegen. Bei Durchfeuchtung der Maske, spätestens jedoch nach 2 Stunden ist diese umgehend gegen eine frische Maske zu ersetzen.

Das Aufsichtspersonal hat stets einen Mund- und Nasenschutz FFP2- Maske sowie Hygienehandschuhe mit sich zu führen und im Bedarfsfall (z. B. Ersthelfereinsatz) anzuwenden.

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