Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude der VGem Burgsinn
Montag und Dienstag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Außerhalb vorstehender Zeiten nur nach Vereinbarung!
Diese „neuen“ Öffnungszeiten sind mittlerweile seit rund zwei Jahren eingeführt. Aufgrund der nachstehend genannten Vorteile haben sie sich jedenfalls bewährt. Leider gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Besuchern, die außerhalb der vorstehenden Zeiten das Rathaus -ohne Terminvereinbarung- aufsuchen möchten. Wir weisen darauf hin, dass ein Einlass in das Verwaltungsgebäude außerhalb der öffentlichen Sprechzeiten streng nach Terminvergabeerfolgt und ein Einlass ohne Termin nicht mehr möglich ist.
Wir sprechen daher nochmals die dringende Empfehlung aus:
Vereinbaren Sie telefonisch bei dem/der zuständigen Mitarbeiter/in oder alternativ im Bürgerbüro (09356/9910-0) bzw. per E-Mail (poststelle@vgem-burgsinn.bayern.de) einen Termin – dieser wird dann in der Regel außerhalb der vorstehenden „öffentlichen Sprechzeiten“ vergeben.
Zum einen hat dies für Sie den Vorteil, dass der zuständige Sachbearbeitende auch im Dienst ist und nicht eine Vertretungssituation (z.B. aufgrund von Homeoffice-Tagen) gegeben ist, die zwangsläufig immer mit gewissen Einschränkungen einhergeht.
Zum anderen kann sich der zuständige Mitarbeitende auf Ihren Termin vorbereiten, was wiederum zur Beschleunigung des Arbeitsablaufes führt. Gerade für länger dauernde Vorsprachen (z.B. Bestellung von Aufgeboten, Rentenantragstellung, Besprechen von Bauvorhaben, Kassengeschäfte, etc.) ist dies für alle Beteiligten vorteilhaft, da der Termin „relativ störungsfrei“ ablaufen kann. Außerdem können Sie bei bestätigten Terminen in der Regel ohne -jedenfalls aber mit deutlich kürzerer- Wartezeit bedient werden.
Es hat sich in den zurückliegenden Monaten sehr deutlich gezeigt, dass viele „gemeindliche Dienstleistungen“ ebenso durch die Nutzung der digitalen Möglichkeiten (E-Mail-Verkehr, Bürgerservice-Portal) oder auch telefonisch erbracht werden können und kein Erscheinen im Dienstgebäude erforderlich ist.
Fragen Sie im Zweifel gerne bei uns telefonisch (09356/9910-0) nach.
Herold, Gemeinschaftsvorsitzender
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