Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude der VGem Burgsinn
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger aller Mitgliedsgemeinden,
nach einer nun rund ein Jahr andauernden Phase der Einschränkungen des täglichen Lebens wird derzeit angesichts geringerer Inzidenzzahlen (wenn auch in der Tendenz wieder leicht zunehmend) seitens der Politik über „Lockerungen“ diskutiert.
Auch die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn wird ab 01.08.2021 hinsichtlich der Öffnungszeiten wieder ein Stück weit zu „gewohnter Normalität“ zurückkehren.
Ab August wird das Rathaus Burgsinn wie folgt für Vorsprachen ohne vorherige Anmeldung geöffnet sein:
Montag, Dienstag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Wir möchten jedoch aufgrund der Erfahrungen aus der rund einjährigen „Schließzeit“ dringend darum bitten, für behördliche Vorsprachen einen Termin zu vereinbaren, der selbstverständlich auch für Zeiten außerhalb der vorstehenden Zeiträume vergeben wird. Wenden Sie sich hierfür telefonisch (09356/9910-0) oder per E-Mail (poststelle@vgem-burgsinn.bayern.de) an unser Bürgerbüro oder direkt an den jeweiligen Mitarbeiter (vgl. nachfolgend abgedruckte „Zuständigkeitsliste“).
Zum einen hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie in der Regel ohne -jedenfalls aber mit deutlich kürzerer- Wartezeit bedient werden können. Zum anderen kann sich der zuständige Mitarbeiter auf Ihren Termin vorbereiten, was wiederum zur Beschleunigung des Arbeitsablaufes führt. Gerade für länger dauernde Vorsprachen (z.B. Bestellung von Aufgeboten, Rentenantragstellung, Besprechen von Bauvorhaben, etc.) ist dies für alle Beteiligten vorteilhaft, da der Termin „relativ störungsfrei“ ablaufen kann.
Ungeachtet dieser Vorteile ist es nach wie vor zur Eindämmung des Corona-Virus weiterhin geboten, Kontakte zu minimieren. Dies dient Ihrem und dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jeder unangemeldete Besuch im Dienstgebäude kann zwangsläufig zu Warteschlangen vor den Büros und damit zu Übertragungen des Corona-Virus führen. Es hat sich in den zurückliegenden Monaten sehr deutlich gezeigt, dass viele „gemeindliche Dienstleistungen“ ebenso durch die Nutzung der digitalen Möglichkeiten (E-Mail-Verkehr, Bürgerservice-Portal) erbracht werden können und keine Vorsprache im Dienstgebäude erforderlich ist.
Sollte also demnach die persönliche Vorsprache im Verwaltungsgebäude unausweichlich sein, so ist auf die bestehenden Hygienevorgaben (Maskenpflicht, Desinfektion) unbedingt zu achten.
Wir versichern Ihnen, dass wir uns Ihren Anliegen auch künftig -wie in der Vergangenheit- selbstverständlich gerne annehmen.
Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn
Baur
stellv. Gemeinschaftsvorsitzende