Amtliche Meldung

Überprüfung der Abwasserkanäle in der Gemeinde Fellen

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeinden gehalten, ihre Abwasserkanäle in angemessenen Abständen zu überprüfen. In den letzten Wochen haben wir daher in allen Ortsteilen die Sammelkanäle durch die Fa. Ebner spülen und per Kamera sichten lassen.

Aber auch die Grundstückseigentümer sind entsprechend § 12 der Entwässerungssatzung verpflichtet, ihre Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren auf eigene Kosten zu überprüfen.

Da erwartungsgemäß bei der Prüfung der Hauptkanäle auch Grundstücksanschlüsse festgestellt wurden, aus denen ein Fremdwasserzulauf (z.B. Grund- oder Quellwasser) sichtbar ist ergibt sich nun folgende Sachlage:

1. „Fremdzuläufe“ beeinträchtigen den Betrieb der Kläranlage, weshalb deren Einleitung entsprechend der Entwässerungssatzung verboten ist. Die Gemeinde wird daher nun in einem „zweiten Schritt“ mit einer speziellen Kamera vom Hauptkanal her die fraglichen Grundstücksanschlüsse näher betrachten. Aufgrund der bestehenden Zuständigkeitsregelung werden wir allerdings nur für den Bereich unter den öffentlichen Verkehrsflächen (in der Regel den Bereich unter der Straße bis zur Hinterkante des Gehsteiges) die Begutachtungskosten übernehmen. Sollte hierbei festgestellt werden, dass der Fremdzulauf aus dem privaten Grundstücksteil erfolgt, so müssen wir darauf dringen, dass dieser Fremdzulauf lokalisiert und behoben wird. Es würde sich daher anbieten, dass vom Grundeigentümer dann unmittelbar die weitere Befahrung mit der Kamera beauftragt wird, da dies in einem Arbeitsgang wesentlich kostengünstiger erfolgt.
Würde diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, wären auf eigene Kosten des Grundeigentümers eine separate Begutachtung zu beauftragen und das Ergebnis der Gemeinde vorzulegen.
Wir werden seitens der Gemeinde gezielt auf die Grundeigentümer mit möglichen Fremdwassereintritten zugehen.

2. Wie bereits ausgeführt, müssen in einem 20-Jahres-Turnus alle Anschlussnehmer ihre Anschlüsse überprüfen. Nachdem nun eine Fachfirma vor Ort ist, könnte dieser Umstand für eine kostengünstige Befahrung genutzt werden. Auf diese Weise könnten z.B. Beschädigungen, Wurzeleinwüchse und dergleichen festgestellt werden, die ansonsten schlimmstenfalls für einen Rückstau und einem Austritt von Abwasser in den Gebäuden führen können. Sollten Sie diese Möglichkeit in Erwägung ziehen, so bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Verwaltung (H. Fleißner, Tel. 09356/9910-23, bzw. philipp.fleissner@vgem-burgsinn.bayern.de oder Herrn Kilian Fischer, Tel. 09356/2488).

Folgende Eckdaten können Sie Ihrer Entscheidung zu Grunde legen:
Erfolgt bereits eine Untersuchung des öffentlichen Teils durch die Gemeinde, wird jeder weitere untersuchter Meter Hausanschluss wird mit ca. 25,- Euro brutto berechnet.

Wird entsprechend vorstehender Ziffer 2 eine Beauftragung durch den Grundeigentümer vorgenommen, wird eine „Grundpauschale“ von 120,- Euro zuzüglich der oben genannten 25,- Euro pro Meter untersuchter Leitung fällig. Bedenken Sie aber, dass bei einer ansonsten individuellen Beauftragung mit weitaus höheren Kosten (wegen separater Anfahrt, Rüstkosten usw.) zu rechnen ist

Nach aktuellem Kenntnisstand plant die Fa. Ebner genannte Untersuchungen ab Beginn der
25. KW. Evtl. Verschiebungen liegen nur bedingt in unserem Einflussbereich.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fellen, 08.06.2022
Zita Baur, 1. Bürgermeisterin

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