Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Gemeinde Fellen erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgrund der §§ 44 und 45 StVO folgende
verkehrsrechtliche Anordnung:
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs wird die Ortsstraße Buchweg im Ortsteil Wohnrod im Bereich des Anwesens Buchweg 4 wegen einer einsturzgefährdeten Halle
ab sofort bis auf Weiteres
für den Straßenverkehr vollständig gesperrt.
Diese Anordnung tritt mit Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft und endet nach deren Entfernung.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.
Baur, 1. Bürgermeisterin
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