Amtliche Meldung

Vollzug der Straßenverkehrsordnung -StVO-; Anordnung eines Haltverbots in der Ortsstraße „An der Aura“ in Burgsinn

Die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn erlässt im Namen des Marktes Burgsinn als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 und § 45 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende

A n o r d n u n g:

1. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs werden die bestehenden Schilder in der Ortsstraße „An der Aura“ Absolutes Haltverbot (VZ 283-10 und VZ 283-20) mit dem Zusatzzeichen Mo-Fr – 07.00 – 17.00 Uhr ergänzt. (Zz 1042-33)

2. Das Haltverbot ist im Bereich der Ortstraße „An der Aura“ vor den Anwesen „An der Aura 12 und An der Aura 19“ gültig.

3. Die Anordnung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Burgsinn, den 08.10.2021

Herold, 1. Bürgermeister

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