Amtliche Meldung

Vollzug der Wassergesetze

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Sinn (Gewässer-km 0,000 bis 28,500) im Gebiet der Städte Gemünden a. Main und Rieneck, der Märkte Burgsinn und Obersinn und der Gemeinde Mittelsinn

Bekanntmachung

1. Die dem wasserrechtlichen Verfahren zugrunde liegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 11. April 2022 bis 13. Mai 2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn, Zimmer-Nr. 05, während der Dienststunden

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Aufgrund der derzeitigen pandemischen Lage ist Besucherverkehr bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugelassen. Bitte informieren Sie sich vorab über die zu diesem Zeitpunkt gültigen Zutrittsvoraussetzungen.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können zudem auf folgender Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn in elektronischer Form abgerufen werden:

https://www.sinngrundallianz.de/seite/bs/main-spessart/3646/-/Amtliche_Festsetzung_des_Ueberschwemmungsgebiets_der_Sinn.html

2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, d.h. bis spätestens 27. Mai 2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn oder beim Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Werden gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert. Der Termin wird noch ortsüblich bekannt gemacht.

5. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt.

Die gesonderte Benachrichtigung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im Amtsblatt des Landkreises sowie in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet ist, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.

6. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

7. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Entscheidung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die öffentliche Auslegung der gesamten Entscheidung (mit Planunterlagen) in der betroffenen Gemeinde im Amtsblatt des Landkreises sowie in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht werden, die in dem Bereich verbreitet ist, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.

8. Aufwendungen, die anlässlich der Einsicht in die Planunterlagen oder anlässlich der Teilnahme am Erörterungstermin anfallen, können nicht erstattet werden.

Burgsinn, den 01. April 2022

Herold, 1. Bürgermeister des Marktes Burgsinn
Zieres, 1. Bürgermeisterin des Marktes Obersinn
Paul, 1. Bürgermeister der Gemeinde Mittelsinn

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