Zweckverband Abwasserbeseitigung Fellen – Aura i. S.
Bekanntmachung der H a u s h a l t s s a t z u n g
des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Fellen – Aura i. S.
(Landkreis Main-Spessart) für das Haushaltsjahr 2 0 2 1
Aufgrund der §§ 7 und 20 der Verbandssatzung und Art. 40 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird:
I.
H a u s h a l t s s a t z u n g
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 149.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 50.000,00 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Betriebskostenumlage
1. Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt
(Umlagesoll) wird auf 149.000,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
2. Die Betriebskostenumlage wird gemäß § 23 der Satzung des Zweckverbandes auf die Verbandsmitglieder verteilt. Sie wird daher mit
92.011,09 € von der Gemeinde Aura i. S. und mit
56.988,91 € von der Gemeinde Fellen getragen.
(2) Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 20.000,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
2. Die Investitionsumlage wird gemäß § 23 der Satzung des Zweckverbandes auf die Verbandsmitglieder verteilt. Sie wird daher mit
12.350,48 € von der Gemeinde Aura i. S. und mit
7.649,52 € von der Gemeinde Fellen getragen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 24.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
II.
Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 11.10.2021 Az. 21-941).
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).
Burgsinn, den 15. Oktober 2021
Zweckverband Abwasserbeseitigung
Fellen – Aura i. S.
Baur, Verbandsvorsitzende