Anmeldung zur Feuerstättenschau
Aufgrund des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes, ist der Bevollm. Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, in seinem Kehrbezirk alle 3 – 4 Jahre die Feuerstättenschau durchzuführen. Hierbei werden alle Feuerstätten, Verbindungsstücke (Rauch – u. Abgasrohre) sowie Abgasanlagen auf Ihre
Feuersicherheit überprüft.
Ich beabsichtige deshalb, ab Mitte Februar – Anfang April in den Gemeinden Aura und Deutelbach
die Überprüfung Ihrer Feuerungsanlagen vorzunehmen.
Bitte ermöglichen Sie, zu dem angegebenen Zeitpunkt, den Zugang zu den Räumen, in denen sich Feuerstätten und Abgasanlagen befinden.
Ich bitte hiervon auch die Mieter in Kenntnis zu setzen und dafür zu sorgen, dass der Zutritt
zu allen Räumen, einschließlich der Boden- und Kellerräume, gesichert ist.
Michael Schmitt
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger