Bayerisches Landespflegegeld
Der Freistaat Bayern gewährt ab sofort ein jährliches Landespflegegeld von 1.000,– €. Anspruch darauf hat, wer mit Pflegegrad 2 und höher eingestuft ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.
Wichtig ist, dass der entsprechende Antrag bis spätestens 31.12. bei der Landespflegegeldstelle, 81050 München, eingegangen ist.
Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de; das Antragsformular liegt aber auch in den Rathäusern, Finanz- und Landratsämtern aus. Ebenfalls erhalten Sie dort einen Informationsflyer, der alles Wissenswerte zum Bayerischen Landespflegegeld enthält.
Für telefonische Rückfragen können Sie sich an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung, Tel. 089/1222213, wenden.