Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen

Das bayerische Kabinett hatte in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 das Sozialministerium ermächtigt, einen Pauschalvertrag mit der GEMA abzuschließen, der Ehrenamtlichen in Bayern zukünftig ermöglichen soll, Musikveranstaltungen ohne Zahlungen von GEMA-Gebühren durchzuführen, wenn diese für Besucher kostenlos sind.

Durch den GEMA-Vertrag übernimmt der Freistaat Bayern alle Kosten für die umfassten Veranstaltungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents von bis zu rund 120.000 Veranstaltungen jährlich. Die genaue Anzahl hängt von Art und Größe der angemeldeten Veranstaltungen ab.

Die Anforderungen sind:

-Der Pauschalvertrag gilt für alle gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereine mit Sitz in Bayern.
-Dies gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern.

Die Vereine können ihre Veranstaltungen ab 5. April auf dem Portal der GEMA anmelden.

Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr.

Dennoch ist weiterhin eine Anzeige einer öffentlichen Vergnügung gemäß Art. 19 LStVG (Veranstaltungsanzeige) bei der Verwaltung notwendig. Diese ersetzt -wie bisher- nicht die Meldung bei der GEMA.