Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gewährt in Umsetzung dieser Richtlinie den gemeinnützigen Sport- und Schützenvereinen mit Sitz in Bayern aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise einen allgemeinen Energiepreiszuschuss. Die Gewährung erfolgt ohne Rechtspflicht, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und auf Grundlage der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und hierzu ergangene Verwaltungsvorschriften). Nähere Informationen sind unter www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2273_I_13696/true zu finden.